Info
Diese Webseite soll dabei unterstützen, Software barrierefrei zu gestalten, indem konkrete Tipps an die unterschiedlichen Rollen in den Projektphasen gegeben werden. Die Tipps orientieren sich an den Ergebnissen der Analyse im Rahmen der Masterarbeit sowie den folgenden rechtlichen Grundlagen.
Rechtliche Grundlagen
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und sind ein internationaler Standard für die Gestaltung von barrierefreien Webinhalten. Die erste Version WCAG 1.0 wurde im Jahr 1999 veröffentlicht. Es folgten die WCAG 2.0 im Jahr 2008 und die WCAG 2.1 zehn Jahre später im Jahr 2018. An der Version 2.2 wird aktuell noch gearbeitet. Diese Webseite basiert auf der WCAG 2.1 AA Konformitätsstufe.
Auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetz wurde im Juli 2002 die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in der ersten Version 1.0 veröffentlicht. Die BITV 2.0 folgte im Jahr 2011. Sie wurde 2019 aufgrund der EU-Richtlinie 2016/2102 überarbeitet und als neue Fassung veröffentlicht. Die aktuelle Version umfasst 98 Prüfschritte und verweist auf die DIN-Norm EN 301 549, welche auf den WCAG 2.1 basiert. Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes.
Weitere relevante Richtlinien & Gesetze:
- Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Verordnung zum BFSG
- DIN EN 301 549: Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen